Meldung vom 30. Januar 2024
Bekanntmachung über die Grabmalprüfung auf den Friedhöfen Hilpoltstein, Meckenhausen, Zell, Hofstetten, Heuberg, Mörlach und Jahrsdorf in der Woche vom 11. bis 15. März 2024
Die Nutzungsberechtigen sind verpflichtet, die Grabmale und sonstigen Grabanlagen ständig in verkehrssicherem Zustand zu halten.
Um den ordnungsgemäßen Zustand der Friedhofsanlagen gewährleisten zu können, überprüft die Stadt Hilpoltstein jährlich die Standfestigkeit der Grabmale auf den städtischen Friedhöfen.
Die diesjährige Prüfung findet voraussichtlich in der Woche vom 11. bis 15. März 2024 (11. Kalenderwoche) statt.
Die Kontrolle der Grabmale wird durch geeignetes, fachkundiges Personal durchgeführt.
Die Nutzungsberechtigten haben im Vorfeld die Möglichkeit, ihre Grabsteine selbst einer Kontrolle zu unterziehen und ggf. die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
Auch besteht die Möglichkeit bei der Prüfung anwesend zu sein. Der genaue Termin kann in der Friedhofsverwaltung (09174/978-305) erfragt werden.
Die Nutzungsberechtigten der Grabmale, die den Vorschriften nicht entsprechen, werden von der Friedhofsverwaltung schriftlich benachrichtigt und müssen innerhalb einer gesetzten Frist die Standsicherheit des Grabmals wieder herstellen lassen. Die Stadt Hilpoltstein ist über die ordnungsgemäße Instandsetzung durch eine Fachfirma zu informieren.
Bei Gefahr im Verzug für Leib und Leben der Friedhofsbesucher wird das Grabmal zusätzlich gesichert.
Hilpoltstein, 30.01.2024